Wirtschaftsplan
Ortsübliche Bekanntgabe
der Auslegung des
Entwurfs der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplans
des Zweckverbandes Kommunale Dienste
für das Wirtschaftsjahr 2024
Gemäß § 76 Absatz 1 der Sächsischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018, die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Juli 2020 geändert worden ist, liegt der Entwurf der Haushaltssatzung 2023 einschließlich des Wirtschaftsplans an sieben Arbeitstagen öffentlich aus. In der Zeit
vom 12.09.2023 bis einschließlich 22.09.2023
jeweils montags bis freitags während der Öffnungszeiten
in der Gemeindeverwaltung Zschorlau - Sekretariat -
August-Bebel-Straße 78
08321 Zschorlau
und der Gemeindeverwaltung Stützengrün - Sekretariat -
Hübelstraße 12
08328 Stützengrün
für jedermann die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Entwurf.
Einwohner und Abgabepflichtige können
bis zum Ablauf des 06.10.2023
Einwendungen gegen den Entwurf erheben. Über die fristgemäß erhobenen Einwendungen entscheidet die Verbandsversammlung vor Beschluss der endgültigen Haushaltssatzung.
Wolfgang Leonhardt
Verbandsvorsitzender
Bürgermeister Gemeinde Zschorlau