Jahresabschluss
Prüfungsbericht 2022 Wirtschaftsprüfer.p[...]
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Ortsübliche Bekanntgabe zur
Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2022
des Zweckverbandes Kommunale Dienste
Die Verbandsversammlung hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 07. September 2023 den Beschluss ZKD004/2023 „Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2022“ gefasst, der gemäß § 34 Absatz 2 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) vom 16. Dezember 2013 hiermit ortsüblich bekannt gegeben wird.
I. Beschluss
Die Verbandsversammlung beschließt:
1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2022 wird wie folgt festgestellt:
a) Bilanz zum 31.12.2022
Bilanzsumme 1.083.25,93 Euro
davon auf der Aktivseite
Anlagevermögen 857.788,24 Euro
Umlaufvermögen 224.030,89 Euro
Rechnungsabgrenzungsposten 1.206,80 Euro
davon auf der Passivseite
Eigenkapital 1.045.620,48 Euro
Sonderposten 168,00 Euro
Rückstellungen 10.671,95 Euro
Verbindlichkeiten 26.565,50 Euro
b) Gewinn- und Verlustrechnung
Erträge 1.109.191,86 Euro
Aufwendungen 1.154.533,04 Euro
Finanzerträge 0,00 Euro
Finanzaufwendungen 0,00 Euro
Ergebnis nach Steuern -45.341,18 Euro
Sonstige Steuern 0,00 Euro
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -45.341,18 Euro
c) Liquiditätsrechnung
Mittelzu-/Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit -4.723,00 Euro
Mittelzu-/Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit -19.789,15 Euro
Mittelzu-/Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit -0,00 Euro
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes -24.512,15 Euro
Finanzmittelbestand am Anfang des Wirtschaftsjahres 72.123,25 Euro
Finanzmittelbestand am Ende des Wirtschaftsjahres 47.611,10 Euro
2. Anhang und Lagebericht sowie die weiteren Anlagen zum Jahresabschluss werden zur Kenntnis genommen und anerkannt.
3. Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes zum 31.12.2022 des Wirtschaftsprüfers Dipl.-Kfm. Reinhard Schantz vom 10.05.2023 wird zur Kenntnis genommen und anerkannt.
4. Der Prüfungsbericht über die örtliche Prüfung für das Wirtschaftsjahr 2022 des Rechnungsprüfungsamtes des Zweckverbandes Wasserwerke Westerzgebirge vom 01. Juni 2023 wird zur Kenntnis genommen und anerkannt.
5. Der Jahresfehlbetrag von 45.341,18 Euro wird mit den Gewinnvorträgen aus den Jahresabschlüssen bis 2021 ausgeglichen.
6. Der Verbandsvorsitzende wird für das Wirtschaftsjahr 2022 entlaste
II. Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers
Gemäß § 34 Absatz 2 SächsEigBVO vom 16. Dezember 2013 wird an dieser Stelle der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers wiedergegeben:
„Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An den Zweckverband Kommunale Dienste in Stützengrün
Prüfungsurteile
Ich habe den Jahresabschluss des Zweckverbandes Kommunale Dienste in Stützengrün – bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht des Zweckverbandes Kommunale Dienste in Stützengrün für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 geprüft.
Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
-
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Zweckverbandes zum 31.12.2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 und
-
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Sonstige Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Zweckverbandes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
- identifiziere und beurteile ich die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, plane und führe Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlange Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
- gewinne ich ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Zweckverbandes abzugeben.
- Beurteile ich die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
- ziehe ich Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeiten sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Zweckverbandes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls ich zu dem Schluss komme, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, bin ich verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, mein jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Ich ziehe meine Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum meines Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Zweckverband ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
- beurteile ich die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes vermittelt.
- beurteile ich den Einklang des Lagerberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.
- führe ich Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehe ich dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteile die sachgerechte Abteilung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen gebe ich nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kotrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle.
Zwickau, den 10. Mai 2023
Reinhard Schantz
Wirtschaftsprüfer - Siegel -
III. Öffentliche Auslegung
Gemäß § 34 Absatz 2 SächsEigBVO vom 16. Dezember 2013 sind Jahresabschluss und Lagebericht an sieben Arbeitstagen für jedermann zur kostenfreien Einsichtnahme auszulegen. Die öffentliche Auslegung erfolgt
im Zeitraum vom 16.10.2023 bis 26.10.2023
jeweils montags bis freitags während der Öffnungszeiten
in der Gemeindeverwaltung Zschorlau - Sekretariat -
August-Bebel-Straße 78
08321 Zschorlau
und der Gemeindeverwaltung Stützengrün - Sekretariat -
Hübelstraße 12
08328 Stützengrün
Stützengrün, den 08.09.2022
Volkmar Viehweg
Stellvertretender Verbandsvorsitzender
Bürgermeister Gemeinde Stützengrün