Wirtschaftsplan

Wirtschaftsplan 2024
2024_WP_V1_20231129_komplett.pdf
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Haushaltssatzung

des Zweckverbandes Kommunale Dienste

für das Wirtschaftsjahr 2024

- Festsetzung des Wirtschaftsplanes -

 

Gemäß § 16 Absatz 1 Sächsische Eigenbetriebsverordnung vom 16. Dezember 2013, zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 28. September 2017, in Verbindung mit § 74 Sächsische Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014, die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Dezember 2017 geändert worden ist, hat die Verbandsversammlung in ihrer öffentlichen Sitzung am 28.11.2023 mit Beschluss ZKD007/2023 folgenden Wirtschaftsplan als Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024, der die zur Aufgabenerfüllung voraussichtlich notwendigen Erträge und Aufwendungen sowie den Mittelzu- und Mittel-abfluss enthält, wird festgesetzt

                                                                                      

im Erfolgsplan mit

Ordentlichen Erträgen von                                                              1.295.521,00 Euro

Ordentlichen Aufwendungen von                                                    1.295.521,00 Euro

Finanzaufwendungen von                                                                            0,00 Euro

Jahresgewinn / -verlust von                                                                          0,00 Euro

 

und im Liquiditätsplan mit

Mittelzu- / Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit von             54.602,00 Euro

Mittelzu- / Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit von                          -63.500,00 Euro

Mittelzu- / Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit von                               0,00 Euro

zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes von     -8.898,00 Euro

Finanzmittelbestand am Ende des Wirtschaftsjahres von                 111.139,26 Euro

 

 

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                               100.000,00 Euro

 

§ 5

Umlagen werden nicht veranschlagt.

 

 

Stützengrün, den 21.12.2023

 

 

 

Wolfgang Leonhardt

Verbandsvorsitzender

 

Hinweis zur Bekanntmachung

der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplanes des Zweckverbandes Kommunale Dienste für das Wirtschaftsjahr 2024 vom 21.12.2023

gemäß § 4 Absatz 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)


Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, dass:

 

  1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  3. der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 52 Absatz 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
  4. vor Ablauf der Frist von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

   b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber dem Zweck-verband unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

 

Ist eine Verletzung nach Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Frist von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung jedermann diese Verletzung geltend machen.

 

 

Hinweis auf die öffentliche Auslegung des Wirtschaftsplanes

des Zweckverbandes Kommunale Dienste

gemäß § 76 Absatz 3 SächsGemO

 

Der Wirtschaftsplan ist für die Dauer von mindestens einer Woche zur kostenlosen Einsicht durch jedermann niederzulegen. Die öffentliche Auslegung der von der Rechtsaufsichtsbehörde bestätigten Haushaltssatzung (Bescheid vom 14.12.2023 / Az: 093.12/1-23-032.sch-7181-1) und des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2024 erfolgt

 

im Zeitraum vom             13.02.2024 bis 24.02.2024

jeweils                              montags bis freitags während der Öffnungszeiten

 

in der                                Gemeindeverwaltung Zschorlau - Sekretariat -

                                         August-Bebel-Straße 78

                                         08321 Zschorlau

 

und der                             Gemeindeverwaltung Stützengrün - Sekretariat –

                                         Hübelstraße 12

                                         08328 Stützengrün

 

  

 

 

Wolfgang Leonhardt

Verbandsvorsitzender

Bürgermeister Gemeinde Zschorlau