Beschlüsse zur Sitzung vom 19.09.2024
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunale Dienste hat in der öffentlichen Sitzung am 19. September 2024 folgende Beschlüsse gefasst:
Tagesordnungspunkt 5: ZKD004/2024
Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2023
Die Verbandsversammlung stellt den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2023 mit folgenden wesentlichen Eckdaten fest:
- Bilanzsumme 1.068.784,67 Euro
- Jahresfehlbetrag -15.870,61 Euro
- Finanzmittelbestand am Ende des Wirtschaftsjahres 50.367,10 Euro
Die Verbandsversammlung erkennt folgende Unterlagen an:
- Anhang und Lagebericht sowie die weiteren Anlagen zum Jahresabschluss
- Prüfungsbericht zu Jahresabschluss und Lagebericht des Dipl.-Kfm. Reinhard Schantz vom 06.02.2024
- Prüfungsbericht über die örtliche Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes des Zweckverbandes Wasserwerke Westerzgebirge vom 06.03.2024
- Der Jahresfehlbetrag von 15.870,61 Euro wird mit den Gewinnvorträgen aus den Jahresabschlüssen bis 2021 ausgeglichen.
Ergebnis der Abstimmung: Ja-Stimmen 6
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen 0
Der ausführliche Feststellungsbeschluss mit Wiedergabe des Prüfungsvermerkes des Abschlussprüfers wird in den Amtsblättern der Gemeinden ortsüblich bekannt gegeben. Jahresabschluss und Lagebericht liegen anschließend für sieben Arbeitstage öffentlich aus.
Tagesordnungspunkt 6: ZKD005/2024
Entlastung des Verbandsvorsitzenden zur Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2023
Die Verbandsversammlung beschließt die Entlastung des Verbandsvorsitzenden für das Wirtschaftsjahr 2023.
Ergebnis der Abstimmung: Ja-Stimmen 5
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen 0
Tagesordnungspunkt 7: ZKD006/2024
Halbjahresbericht 2024
Die Verbandsversammlung nimmt den Bericht des Verbandsvorsitzenden zum Stand 30. Juni 2024 über wesentliche vom Haushaltsplan, insbesondere bei der Entwicklung der Erträge und Aufwendungen, der Einzahlungen sowie Auszahlungen, der Inanspruchnahme der Kreditermächtigungen, dem Schuldenstand des Zweckverbandes sowie über die vom Zweckverband übernommenen Bürgschaften, Verpflichtungen aus Gewährverträgen und kreditähnlichen Rechtsgeschäften zur Kenntnis.
Ergebnis der Abstimmung: Ja-Stimmen 6
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen 0