Beschlüsse zur Sitzung vom 22.05.2025

 

 

 

 

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunale Dienste hat in der öffentlichen Sitzung am 22. Mai 2025 folgende Beschlüsse gefasst:

 

 

Tagesordnungspunkt 5: ZKD002/2025

Beratung und Beschluss des Wirtschaftsplanes 2025

 

Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2024

 

Die Verbandsversammlung stellt den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2024 mit folgenden wesentlichen Eckdaten fest:

  • Bilanzsumme                                                           1.114.950,69 Euro
  • Jahresüberschuss                                                        61.548,87 Euro
  • Finanzmittelbestand am Ende des Wirtschaftsjahres  73.746,51 Euro

 

Die Verbandsversammlung erkennt folgende Unterlagen an:

  • Anhang und Lagebericht sowie die weiteren Anlagen zum Jahresabschluss
  • Prüfungsbericht zu Jahresabschluss und Lagebericht des Wirtschaftsprüfers Dr. Karl-Christian Stopp vom 11.02.2025
  • Prüfungsbericht über die örtliche Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes des Zweckverbandes Wasserwerke Westerzgebirge vom 24.02.2025
  • Der Jahresüberschuss von 61.548,87 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

 

Ergebnis der Abstimmung:    Ja-Stimmen                6

                                               Nein-Stimmen            0

                                               Enthaltungen              0

 

Der ausführliche Feststellungsbeschluss mit Wiedergabe des Prüfungsvermerkes des Abschlussprüfers wird in den Amtsblättern der Gemeinden ortsüblich bekannt gegeben. Jahresabschluss und Lagebericht liegen anschließend für sieben Arbeitstage öffentlich aus.

 

 

Tagesordnungspunkt 6: ZKD003/2024

Entlastung des Verbandsvorsitzenden zur Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2024

 

Die Verbandsversammlung beschließt die Entlastung des Verbandsvorsitzenden für das Wirtschaftsjahr 2024.

 

Ergebnis der Abstimmung:    Ja-Stimmen                5

                                               Nein-Stimmen            0

                                               Enthaltungen              0

 

 

Tagesordnungspunkt 7: ZKD004/2025

Beschaffung eines Geräteträgers als Ersatz für einen Multicar M30G

 

Die Verbandsversammlung beschließt, den Multicar M30G, Kennzeichen ERZ-ZV 129, durch einen gleichwertigen Geräteträger zu ersetzen. Für den mit dem Multicar angeschafften Streuaufsatz soll ebenfalls eine gleichwertige Ersatzbeschaffung vorgenommen werden. Der Leasingvertrag wird zum Liefertermin des Neufahrzeugs beendet und das Fahrzeug an den Leasinggeber zurückgegeben. Zur Finanzierung des Neufahrzeugs sollen die Varianten Kauf aus Eigenmitteln, Kauf durch Kredit und Leasingfinanzierung geprüft und verglichen werden. Für Fahrzeugbeschaffung und Leasingfinanzierung sind Ausschreibungen gemäß VOL/A Abschnitt 1 durchzuführen. Der Verbandsvorsitzende wird zur Durchführung der Vergabeverfahren ermächtigt. Die Vergabeempfehlungen mit Investitionsvergleichsrechnung sind der Verbandsversammlung zur Beschlussfassung und Auftragserteilung vorzulegen.

 

Ergebnis der Abstimmung:    Ja-Stimmen                6

                                               Nein-Stimmen            0

                                               Enthaltungen              0

 

 

Tagesordnungspunkt 8: ZKD005/2025

Beschaffung eines Geräteträgers als Ersatz für einen Multicar M30G

 

Die Verbandsversammlung beschließt, den Multicar M30G, Kennzeichen ERZ-ZV 141, durch einen gleichwertigen Geräteträger zu ersetzen. Für den mit dem Multicar angeschafften Streuaufsatz soll ebenfalls eine gleichwertige Ersatzbeschaffung vorgenommen werden. Der Leasingvertrag wird zum Liefertermin des Neufahrzeugs beendet und das Fahrzeug an den Leasinggeber zurückgegeben. Zur Finanzierung des Neufahrzeugs sollen die Varianten Kauf aus Eigenmitteln, Kauf durch Kredit und Leasingfinanzierung geprüft und verglichen werden. Für Fahrzeugbeschaffung und Leasingfinanzierung sind Ausschreibungen gemäß VOL/A Abschnitt 1 durchzuführen. Der Verbandsvorsitzende wird zur Durchführung der Vergabeverfahren ermächtigt. Die Vergabeempfehlungen mit Investitionsvergleichsrechnung sind der Verbandsversammlung zur Beschlussfassung und Auftragserteilung vorzulegen.

 

Ergebnis der Abstimmung:    Ja-Stimmen                6

                                               Nein-Stimmen            0

                                               Enthaltungen              0