Jahresabschluss 2011
2011_JA_ZKD_PruefBerichtWP_Schantz_20160[...]
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Ortsübliche Bekanntgabe
Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2011
des Zweckverbandes Kommunale Dienste
Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.03.2016 den Beschluss ZKD002/2016 „Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2011“ gefasst, der gemäß § 19 Absatz 2 des Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes (SächsEigBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Februar 2010 hiermit bekannt gegeben wird.
I. Beschluss
Die Verbandsversammlung beschließt:
1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2011 wird wie folgt festgestellt:
a. Bilanz zum 31.12.2011
Bilanzsumme 1.060.853,06 Euro
davon auf der Aktivseite
Anlagevermögen 721.312,24 Euro
Umlaufvermögen 338.599,86 Euro
Rechnungsabgrenzungsposten 940,96 Euro
davon auf der Passivseite
Eigenkapital 541.639,87 Euro
Sonderposten 1.317,00 Euro
Rückstellungen 138.950,78 Euro
Verbindlichkeiten 378.945,41 Euro
b. Gewinn- und Verlustrechnung
Ordentliche Erträge 1.063.679,66 Euro
Ordentliche Aufwendungen 1.044.622,68 Euro
Finanzerträge 1.744,97 Euro
Finanzaufwendungen 5.166,00 Euro
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 15.635,95 Euro
Außerordentliches Ergebnis 20.335,69 Euro
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 35.971,64 Euro
c. Liquiditätsrechnung
Mittelzu-/Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit 28.234,89 Euro
Mittelzu-/Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit -91.880,74 Euro
Mittelzu-/Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit -176.588,60 Euro
Finanzmittelbestand am Ende des Wirtschaftsjahres 18.406,36 Euro
2. Anhang und Lagebericht sowie die weiteren Anlagen zum Jahresabschluss werden zur Kenntnis genommen und anerkannt.
3. Der Bericht über die Jahresabschlussprüfung des Wirtschaftsprüfers Dipl.-Kfm. Reinhard Schantz vom 11.01.2016 wird zur Kenntnis genommen und anerkannt.
4. Der Bericht über die örtliche Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes des Zweck-verbandes Wasserwerke Westerzgebirge vom 29.02.2016 wird zur Kenntnis genommen und anerkannt.
5. Der Jahresüberschuss von 35.971,64 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.
6. Der Verbandsvorsitzende wird für das Wirtschaftsjahr 2011 entlastet.
II. Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers
Gemäß § 19 Absatz 2 SächsEigBG in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Februar 2010 wird an dieser Stelle der Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers wiedergegeben:
„Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Ich habe den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Zweckverbandes Kommunale Dienste für das Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis 31.12.2011 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften lagen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Zweckverbandes. Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Ich habe meine Jahresabschlussprüfung nach § 317 HBG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.
Bei der Feststellung der Prüfungshandlungen wurden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Zweckverbandes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung wurden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Ich bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für meine Beurteilung bildet.
Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach meiner Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Zweckverbandes und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung dar.“
Zwickau, den 11. Januar 2016
Reinhard Schantz
Wirtschaftsprüfer - Siegel -
III. Öffentliche Auslegung
Gemäß § 19 Absatz 2 SächsEigBG in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Februar 2010 sind Jahresabschluss und Lagebericht an sieben Arbeitstagen für jedermann zur kostenfreien Einsichtnahme auszulegen. Die öffentliche Auslegung erfolgt
im Zeitraum 11.04.2016 bis 19.04.2016
jeweils montags bis freitags
von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie 12.30 bis 15.00 Uhr
im Betriebsgebäude Zweckverband Kommunale Dienste
Bärenwalder Straße 29b
08328 Stützengrün
Darüber hinaus sind Jahresabschluss und Lagebericht in diesem Zeitraum auch in den Sekretariaten der Gemeindeverwaltungen Stützengrün und Zschorlau zu den jeweiligen Dienstzeiten einsehbar.
Stützengrün, den 18.03.2016
Wolfgang Leonhardt
Verbandsvorsitzender