Jahresabschluss 2017

Prüfbericht örtliche Prüfung
2017_JA_ZKD_PruefberichtOertlP_ZWW.pdf
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Prüfbericht mit Jahresabschluss Wirtschaftsprüfer
2017 ZKD Prüfungsbericht.pdf
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Ortsübliche Bekanntgabe zur

Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2017

des Zweckverbandes Kommunale Dienste

 

Die Verbandsversammlung hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 28. November 2019 den Beschluss ZKD009/2019 „Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2017“ gefasst, der gemäß § 34 Absatz 2 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) vom 16. Dezember 2013 hiermit ortsüblich bekannt gegeben wird.

 

 

I. Beschluss

Die Verbandsversammlung beschließt:

1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2017 wird wie folgt festgestellt:

    a. Bilanz zum 31.12.2017

Bilanzsumme                                                                              1.110.679,85 Euro

davon auf der Aktivseite

Anlagevermögen                                                                      736.396,99 Euro

Umlaufvermögen                                                                     373.674,71 Euro

Rechnungsabgrenzungsposten                                                      608,15 Euro

davon auf der Passivseite

Eigenkapital                                                                             959.169,21 Euro

Sonderposten                                                                                  688,00 Euro

Rückstellungen                                                                          23.586,15 Euro

Verbindlichkeiten                                                                     127.236,52 Euro

b. Gewinn- und Verlustrechnung

Erträge                                                                                        1.091.322,80 Euro

Aufwendungen                                                                            1.058.223,18 Euro

Finanzerträge                                                                                            0,00 Euro

Finanzaufwendungen                                                                        3.814,14 Euro

Ergebnis nach Steuern                                                                    29.285,48 Euro

Sonstige Steuern                                                                               1.201,25 Euro

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag                                               28.084,23 Euro

    c. Liquiditätsrechnung

Mittelzu-/Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit                 -2.021,12 Euro

Mittelzu-/Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit                              -10.829,14 Euro

Mittelzu-/Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit                           -3.814,14 Euro

Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes      -16.664,40 Euro

Finanzmittelbestand am Anfang des Wirtschaftsjahres               148.293,25 Euro

Finanzmittelbestand am Ende des Wirtschaftsjahres                  131.628,85 Euro

 

2. Anhang und Lagebericht sowie die weiteren Anlagen zum Jahresabschluss werden zur Kenntnis genommen und anerkannt.

3. Der Prüfungsbericht zu Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017 des Wirtschaftsprüfers Dr. Karl-Christian Stopp vom 28. Juni 2019 wird zur Kenntnis genommen und anerkannt.

4. Der Prüfungsbericht über die örtliche Prüfung für das Wirtschaftsjahr 2017 des Rechnungsprüfungsamtes des Zweckverbandes Wasserwerke Westerzgebirge vom 06. September 2019 wird zur Kenntnis genommen und anerkannt.

5. Die Sonderzahlungen der Verbandsgemeinden in Höhe von insgesamt 30.000 Euro, die zur Tilgung des Investitionskredites verwendet werden, sind Liquiditätshilfen und werden als Eigenkapitalzuführungen behandelt.

6. Der Jahresüberschuss von 28.084,23 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.

7. Der Verbandsvorsitzende wird für das Wirtschaftsjahr 2017 entlastet.

 

 

II. Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers

Gemäß § 34 Absatz 2 SächsEigBVO vom 16. Dezember 2013 wird an dieser Stelle der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers wiedergegeben:

 

„Bestätigungsvermerk

 

Ich habe den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Zweckverbandes Kommunale Dienste für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Zweckverbandes. Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

 

Ich habe meine Jahresabschlussprüfung nach § 32 SächsEigBVO i. V. m. § 317 HBG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Zweckverbandes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Ich bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für meine Beurteilung bildet.

 

Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“

 

Geyer, den 28. Juni 2019

 

Dr. Stopp                                                                                                            

Wirtschaftsprüfer - Siegel -

 

 

 

III. Öffentliche Auslegung

Gemäß § 34 Absatz 2 SächsEigBVO vom 16. Dezember 2013 sind Jahresabschluss und Lagebericht an sieben Arbeitstagen für jedermann zur kostenfreien Einsichtnahme auszulegen. Die öffentliche Auslegung erfolgt

 

im Zeitraum                vom 20.01.2020 bis 29.01.2020

jeweils                         montags bis freitags während der Öffnungszeiten

 

in der                          Gemeindeverwaltung Zschorlau - Sekretariat -

August-Bebel-Straße 78

08321 Zschorlau

 

und der                       Gemeindeverwaltung Stützengrün - Sekretariat -

                                    Hübelstraße 12

                                    08328 Stützengrün

 

 

Stützengrün, den 29.11.2019

  

 

 

 

Wolfgang Leonhardt

Verbandsvorsitzender

Bürgermeister Gemeinde Zschorlau