Jahresabschluss 2017
Ortsübliche Bekanntgabe zur
Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2017
des Zweckverbandes Kommunale Dienste
Die Verbandsversammlung hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 28. November 2019 den Beschluss ZKD009/2019 „Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2017“ gefasst, der gemäß § 34 Absatz 2 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) vom 16. Dezember 2013 hiermit ortsüblich bekannt gegeben wird.
I. Beschluss
Die Verbandsversammlung beschließt:
1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2017 wird wie folgt festgestellt:
a. Bilanz zum 31.12.2017
Bilanzsumme 1.110.679,85 Euro
davon auf der Aktivseite
Anlagevermögen 736.396,99 Euro
Umlaufvermögen 373.674,71 Euro
Rechnungsabgrenzungsposten 608,15 Euro
davon auf der Passivseite
Eigenkapital 959.169,21 Euro
Sonderposten 688,00 Euro
Rückstellungen 23.586,15 Euro
Verbindlichkeiten 127.236,52 Euro
b. Gewinn- und Verlustrechnung
Erträge 1.091.322,80 Euro
Aufwendungen 1.058.223,18 Euro
Finanzerträge 0,00 Euro
Finanzaufwendungen 3.814,14 Euro
Ergebnis nach Steuern 29.285,48 Euro
Sonstige Steuern 1.201,25 Euro
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 28.084,23 Euro
c. Liquiditätsrechnung
Mittelzu-/Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit -2.021,12 Euro
Mittelzu-/Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit -10.829,14 Euro
Mittelzu-/Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit -3.814,14 Euro
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes -16.664,40 Euro
Finanzmittelbestand am Anfang des Wirtschaftsjahres 148.293,25 Euro
Finanzmittelbestand am Ende des Wirtschaftsjahres 131.628,85 Euro
2. Anhang und Lagebericht sowie die weiteren Anlagen zum Jahresabschluss werden zur Kenntnis genommen und anerkannt.
3. Der Prüfungsbericht zu Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017 des Wirtschaftsprüfers Dr. Karl-Christian Stopp vom 28. Juni 2019 wird zur Kenntnis genommen und anerkannt.
4. Der Prüfungsbericht über die örtliche Prüfung für das Wirtschaftsjahr 2017 des Rechnungsprüfungsamtes des Zweckverbandes Wasserwerke Westerzgebirge vom 06. September 2019 wird zur Kenntnis genommen und anerkannt.
5. Die Sonderzahlungen der Verbandsgemeinden in Höhe von insgesamt 30.000 Euro, die zur Tilgung des Investitionskredites verwendet werden, sind Liquiditätshilfen und werden als Eigenkapitalzuführungen behandelt.
6. Der Jahresüberschuss von 28.084,23 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.
7. Der Verbandsvorsitzende wird für das Wirtschaftsjahr 2017 entlastet.
II. Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers
Gemäß § 34 Absatz 2 SächsEigBVO vom 16. Dezember 2013 wird an dieser Stelle der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers wiedergegeben:
„Bestätigungsvermerk
Ich habe den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Zweckverbandes Kommunale Dienste für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Zweckverbandes. Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Ich habe meine Jahresabschlussprüfung nach § 32 SächsEigBVO i. V. m. § 317 HBG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Zweckverbandes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Ich bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für meine Beurteilung bildet.
Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Geyer, den 28. Juni 2019
Dr. Stopp
Wirtschaftsprüfer - Siegel -
III. Öffentliche Auslegung
Gemäß § 34 Absatz 2 SächsEigBVO vom 16. Dezember 2013 sind Jahresabschluss und Lagebericht an sieben Arbeitstagen für jedermann zur kostenfreien Einsichtnahme auszulegen. Die öffentliche Auslegung erfolgt
im Zeitraum vom 20.01.2020 bis 29.01.2020
jeweils montags bis freitags während der Öffnungszeiten
in der Gemeindeverwaltung Zschorlau - Sekretariat -
August-Bebel-Straße 78
08321 Zschorlau
und der Gemeindeverwaltung Stützengrün - Sekretariat -
Hübelstraße 12
08328 Stützengrün
Stützengrün, den 29.11.2019
Wolfgang Leonhardt
Verbandsvorsitzender
Bürgermeister Gemeinde Zschorlau