Jahresabschluss 2023

Prüfbericht mit Jahresabschluss Wirtschaftsprüfer
Prüfungsbericht 2023 Wirtschaftsprüfer.p[...]
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Prüfbericht örtliche Prüfung
Prüfungsbericht 2023 ZWW.pdf
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Ortsübliche Bekanntgabe zur

Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2023

des Zweckverbandes Kommunale Dienste

 

Die Verbandsversammlung hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 19. September 2024 den Beschluss ZKD004/2024 „Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2023“ gefasst, der gemäß § 34 Absatz 2 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) vom 16. Dezember 2013 hiermit ortsüblich bekannt gegeben wird.

 

I. Beschluss

Die Verbandsversammlung beschließt:

1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2023 wird wie folgt festgestellt:

    a) Bilanz zum 31.12.2023

         Bilanzsumme                                                                                        1.068.784,67 Euro

         davon auf der Aktivseite

              Anlagevermögen                                                                                845.133,24 Euro

              Umlaufvermögen                                                                                222.851,89 Euro

              Rechnungsabgrenzungsposten                                                                799,54 Euro

         davon auf der Passivseite

              Eigenkapital                                                                                     1.029.749,87 Euro

              Sonderposten                                                                                              64,00 Euro

              Rückstellungen                                                                                     12.477,74 Euro

              Verbindlichkeiten                                                                                  26.493,06 Euro

     b) Gewinn- und Verlustrechnung

          Erträge                                                                                                1.220.553,73 Euro

          Aufwendungen                                                                                    1.236,424,34 Euro

          Finanzerträge                                                                                                    0,00 Euro

          Finanzaufwendungen                                                                                        0,00 Euro

          Ergebnis nach Steuern                                                                            -15.870,61 Euro

          Sonstige Steuern                                                                                               0,00 Euro

          Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag                                                       -15.870,61 Euro

      c) Liquiditätsrechnung

          Mittelzu-/Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit                          42.046,38 Euro

          Mittelzu-/Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit                                       -39.290,38 Euro

          Mittelzu-/Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit                                             0,00 Euro

          Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes                    2.756,00 Euro

          Finanzmittelbestand am Anfang des Wirtschaftsjahres                            47.611,10 Euro

          Finanzmittelbestand am Ende des Wirtschaftsjahres                              50.367,10 Euro

 

2. Anhang und Lagebericht sowie die weiteren Anlagen zum Jahresabschluss werden zur Kenntnis genommen und anerkannt.

3. Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes zum 31.12.2023 des Wirtschaftsprüfers Dr. Karl-Christian Stopp vom 06.02.2024 wird zur Kenntnis genommen und anerkannt.

4. Der Prüfungsbericht über die örtliche Prüfung für das Wirtschaftsjahr 2023 des Rechnungsprüfungsamtes des Zweckverbandes Wasserwerke Westerzgebirge vom 06. März 2024 wird zur Kenntnis genommen und anerkannt.

5. Der Jahresfehlbetrag von 15.870,61 Euro wird mit den Gewinnvorträgen aus den Jahresabschlüssen bis 2021 ausgeglichen.

 

II. Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers

Gemäß § 34 Absatz 2 SächsEigBVO vom 16. Dezember 2013 wird an dieser Stelle der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers wiedergegeben:

 

„Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

 

An den Zweckverband Kommunale Dienste in Stützengrün

 

Prüfungsurteile

 

Ich habe den Jahresabschluss des Zweckverband Kommunale Dienste – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Dar­stellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht des Zweckverband Kommunale Dienste für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

 

Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den für Zweck­verbände geltenden Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Zweckverband Kommunale Dienste zum 31. Dezem­ber 2023 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

  • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverband Kommunale Dienste. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebe­richt in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vor­schriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

 

Grundlage für die Prüfungsurteile

 

Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwor­tung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Ab­schlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ meines Bestäti­gungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anfor­derungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise aus­reichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

 

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

 

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes vermit­telt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwen­dig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

 

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwort­lich, die Fähigkeit des Zweckverbandes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurtei­len. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fort­führung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gege­benheiten entgegenstehen.

 

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzli­chen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutref­fend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lage­berichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

 

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

 

Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstel­lungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweck­verbandes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetz­lichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu­treffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

 

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchge­führte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entschei­dungen von Adressaten beeinflussen.

 

Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifiziere und beurteile ich die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsich­tigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, plane und führe Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlange Prüfungsnach­weise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Au­ßerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • gewinne ich ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umstän­den angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Zweckverbandes abzugeben.
  • beurteile ich die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech­nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dar­gestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • ziehe ich Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertre­tern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätig­keit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsi­cherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Zweckverbandes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls ich zu dem Schluss komme, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, bin ich verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, mein jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Ich ziehe meine Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum meines Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Zweckverband seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
  • beurteile ich die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Ge­schäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes ver­mittelt.
  • beurteile ich den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesent­sprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.
  • führe ich Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zu­kunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prü­fungsnachweise vollziehe ich dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und be­urteile die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annah­men. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen gebe ich nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeid­bares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Um­fang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließ­lich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle.

 

Geyer, den 06.02.2024

 

Dr. Stopp

Wirtschaftsprüfer

 

 

III. Öffentliche Auslegung

Gemäß § 34 Absatz 2 SächsEigBVO vom 16. Dezember 2013 sind Jahresabschluss und Lagebericht an sieben Arbeitstagen für jedermann zur kostenfreien Einsichtnahme auszulegen. Die öffentliche Auslegung erfolgt

 

im Zeitraum                 vom 11.11.2024 bis 22.11.2024

jeweils                         montags bis freitags während der Öffnungszeiten

 

in der                          Gemeindeverwaltung Zschorlau - Sekretariat -

                                   August-Bebel-Straße 78

                                   08321 Zschorlau

 

und der                       Gemeindeverwaltung Stützengrün - Sekretariat -

                                   Hübelstraße 12

                                   08328 Stützengrün

 

Stützengrün, den 26.09.2024

 

 

Wolfgang Leonhardt

Verbandsvorsitzender

Bürgermeister Gemeinde Zschorlau