Entwurf Wirtschaftsplan 2025

Entwurf Wirtschaftsplan 2026
2026_WP_V1_20250812_komplett.pdf
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Entwurf Haushaltssatzung 2026
2026_WP_HHSatzung.pdf
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Ortsübliche Bekanntgabe Entwurf Wirtschaftsplan 2026
2026_WP_OrtsueblBek-Entwurf.pdf
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Ortsübliche Bekanntgabe

der Auslegung des

Entwurfs der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplans

des Zweckverbandes Kommunale Dienste

für das Wirtschaftsjahr 2025

 

 

Gemäß § 76 Absatz 1 der Sächsischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018, die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Juli 2020 geändert worden ist, liegt der Entwurf der Haushaltssatzung 2025 einschließlich des Wirtschaftsplans an sieben Arbeitstagen öffentlich aus. In der Zeit

 

vom 06.10.2025 bis einschließlich 17.10.2025

 

jeweils montags bis freitags während der Öffnungszeiten

 

in der                          Gemeindeverwaltung Zschorlau - Sekretariat -

August-Bebel-Straße 78

08321 Zschorlau

 

und der                       Gemeindeverwaltung Stützengrün - Sekretariat -

                                    Hübelstraße 12

                                    08328 Stützengrün

 

für jedermann die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Entwurf.

sowie elektronisch auf der Internetseite des Zweckverbands unter www.zweckverband-kommunale-dienste.de/zweckverband/wirtschaftsplan für jedermann die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Entwurf.

 

Einwohner und Abgabepflichtige können

 

bis zum Ablauf des 28.10.2025

 

Einwendungen gegen den Entwurf erheben. Über die fristgemäß erhobenen Einwendungen entscheidet die Verbandsversammlung vor Beschluss der endgültigen Haushaltssatzung.

 

 

 

 

 

Wolfgang Leonhardt

Verbandsvorsitzender

Bürgermeister Gemeinde Zschorlau