Entwurf Wirtschaftsplan 2025
2026_WP_OrtsueblBek-Entwurf.pdf
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Ortsübliche Bekanntgabe
der Auslegung des
Entwurfs der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplans
des Zweckverbandes Kommunale Dienste
für das Wirtschaftsjahr 2025
Gemäß § 76 Absatz 1 der Sächsischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018, die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Juli 2020 geändert worden ist, liegt der Entwurf der Haushaltssatzung 2025 einschließlich des Wirtschaftsplans an sieben Arbeitstagen öffentlich aus. In der Zeit
vom 06.10.2025 bis einschließlich 17.10.2025
jeweils montags bis freitags während der Öffnungszeiten
in der Gemeindeverwaltung Zschorlau - Sekretariat -
August-Bebel-Straße 78
08321 Zschorlau
und der Gemeindeverwaltung Stützengrün - Sekretariat -
Hübelstraße 12
08328 Stützengrün
für jedermann die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Entwurf.
sowie elektronisch auf der Internetseite des Zweckverbands unter www.zweckverband-kommunale-dienste.de/zweckverband/wirtschaftsplan für jedermann die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Entwurf.
Einwohner und Abgabepflichtige können
bis zum Ablauf des 28.10.2025
Einwendungen gegen den Entwurf erheben. Über die fristgemäß erhobenen Einwendungen entscheidet die Verbandsversammlung vor Beschluss der endgültigen Haushaltssatzung.
Wolfgang Leonhardt
Verbandsvorsitzender
Bürgermeister Gemeinde Zschorlau