Wirtschaftsplan 2025

Wirtschaftsplan 2025
2025_WP_V2_20240812_komplett_u.pdf
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Haushaltssatzung 2025
2025_WP_HHSatzung_u.pdf
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Bekanntmachung Wirtschaftsplan 2025
2025_WP_Bekanntmachung_u.pdf
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Haushaltssatzung

des Zweckverbandes Kommunale Dienste

für das Wirtschaftsjahr 2025

- Festsetzung des Wirtschaftsplanes -

 

Gemäß § 16 Absatz 1 Sächsische Eigenbetriebsverordnung vom 16. Dezember 2013, zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 28. September 2017, in Verbindung mit § 74 Sächsische Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014, die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Dezember 2017 geändert worden ist, hat die Verbandsversammlung in ihrer öffentlichen Sitzung am 30.01.2025 mit Beschluss ZKD001/2025 folgenden Wirtschaftsplan als Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024, der die zur Aufgabenerfüllung voraussichtlich notwendigen Erträge und Aufwendungen sowie den Mittelzu- und Mittel-abfluss enthält, wird festgesetzt

                                                                                      

im Erfolgsplan mit

Ordentlichen Erträgen von                                                              1.309.222,00 Euro

Ordentlichen Aufwendungen von                                                   1.309.222,00 Euro

Finanzaufwendungen von                                                                            0,00 Euro

Jahresgewinn / -verlust von                                                                          0,00 Euro

 

und im Liquiditätsplan mit

Mittelzu- / Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit von             59.530,00 Euro

Mittelzu- / Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit von                          -17.740,00 Euro

Mittelzu- / Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit von                               0,00 Euro

zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes von       41.790,00 Euro

Finanzmittelbestand am Ende des Wirtschaftsjahres von                 152.929,26 Euro

 

 

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                               100.000,00 Euro

 

§ 5

Umlagen werden nicht veranschlagt.

 

 

Stützengrün, den 13.02.2025

 

 

 

Wolfgang Leonhardt

Verbandsvorsitzender

 

Hinweis zur Bekanntmachung

der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplanes des Zweckverbandes Kommunale Dienste für das Wirtschaftsjahr 2025 vom 13.02.2023

gemäß § 4 Absatz 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)


Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, dass:

 

  1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  3. der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 52 Absatz 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
  4. vor Ablauf der Frist von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

   b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber dem Zweck-verband unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

 

Ist eine Verletzung nach Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Frist von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung jedermann diese Verletzung geltend machen.

 

 

Hinweis auf die öffentliche Auslegung des Wirtschaftsplanes

des Zweckverbandes Kommunale Dienste

gemäß § 76 Absatz 3 SächsGemO

 

Der Wirtschaftsplan ist für die Dauer von mindestens einer Woche zur kostenlosen Einsicht durch jedermann niederzulegen. Die öffentliche Auslegung der von der Rechtsaufsichtsbehörde bestätigten Haushaltssatzung (Bescheid vom 13.02.2025 / Az: 093.12/1-25-032.sch-7181-1) und des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2024 erfolgt

 

im Zeitraum vom             10.03.2025 bis 18.03.2025

jeweils                              montags bis freitags während der Öffnungszeiten

 

in der                                Gemeindeverwaltung Zschorlau - Sekretariat -

                                         August-Bebel-Straße 78

                                         08321 Zschorlau

 

und der                             Gemeindeverwaltung Stützengrün - Sekretariat –

                                         Hübelstraße 12

                                         08328 Stützengrün

 

Außerdem werden Haushaltsatzung und Wirtschaftsplan auf der Internetseite des Zweckverbands elektronisch bereitgestellt unter https://www.zweckverband-kommunale-dienste.de/zweckverband/wirtschaftsplan/.

 

  

 

 

Wolfgang Leonhardt

Verbandsvorsitzender

Bürgermeister Gemeinde Zschorlau