Jahresabschluss 2010
2010_JA_ZKD_Bericht_Stand-20150702_endg_[...]
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Ortsübliche Bekanntgabe
Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2010
des Zweckverbandes Kommunale Dienste
Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 27.08.2015 den Beschluss ZKD008/2015 „Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2010“ gefasst, der nach § 19 Absatz 2 des Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes (SächsEigBG) in der am 31.12.2010 geltenden Fassung hiermit bekannt gegeben wird.
I. Beschluss
Die Verbandsversammlung beschließt:
1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2010 wird wie folgt festgestellt:
a. Bilanz zum 31.12.2010
Bilanzsumme 1.361.240,89 Euro
davon auf der Aktivseite
Anlagevermögen 644.051,16 Euro
Umlaufvermögen 716.833,12 Euro
Rechnungsabgrenzungsposten 356,61 Euro
davon auf der Passivseite
Eigenkapital 505.668,23 Euro
Sonderposten 1.422,00 Euro
Rückstellungen 138.854,20 Euro
Verbindlichkeiten 715.296,46 Euro
b. Gewinn- und Verlustrechnung
Ordentliche Erträge 1.054.463,87 Euro
Ordentliche Aufwendungen 964.807,24 Euro
Finanzaufwendungen 9.080,88 Euro
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 80.575,75 Euro
Außerordentliches Ergebnis 0,00 Euro
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 80.575,75 Euro
c. Liquiditätsrechnung
Mittelzu-/Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit -24.340,02 Euro
Mittelzu-/Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit -158.441,78 Euro
Mittelzu-/Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit 441.422,60 Euro
Finanzmittelbestand am Ende des Wirtschaftsjahres 258.640,80 Euro
2. Anhang und Lagebericht sowie die weiteren Anlagen zum Jahresabschluss werden zur Kenntnis genommen und anerkannt.
3. Der Bericht über die Jahresabschlussprüfung des Wirtschaftsprüfers Dipl.-Kfm. Reinhard Schantz vom 14.07.2015 wird zur Kenntnis genommen und anerkannt.
4. Der Bericht über die örtliche Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes des Zweckverbandes Wasserwerke Westerzgebirge vom 07.08.2015 wird zur Kenntnis genommen und anerkannt.
5. Der Jahresüberschuss von 80.575,75 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.
6. Der Verbandsvorsitzende wird für das Wirtschaftsjahr 2010 entlastet.
II. Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers
Nach § 19 Absatz 2 SächsEigBG in der am 31.12.2010 geltenden Fassung erfolgt an dieser Stelle die Wiedergabe des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers:
„Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Ich habe den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Zweckverbandes Kommunale Dienste für das Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis 31.12.2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften lagen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Zweckverbandes. Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Ich habe meine Jahresabschlussprüfung nach § 317 HBG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.
Bei der Feststellung der Prüfungshandlungen wurden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Zweckverbandes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung wurden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Ich bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für meine Beurteilung bildet.
Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach meiner Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Zweckverbandes und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung dar.“
Zwickau, den 14. Juli 2015
Reinhard Schantz
Wirtschaftsprüfer - Siegel -
III. Öffentliche Auslegung
Nach § 19 Absatz 2 SächsEigBG in der am 31.12.2010 geltenden Fassung sind Jahresabschluss und Lagebericht an sieben Arbeitstagen für jedermann zur kostenfreien Einsichtnahme auszulegen. Die öffentliche Auslegung erfolgt
im Zeitraum 19.10.2015 bis 27.10.2015
jeweils montags bis freitags
von 8.00 bis 15.00 Uhr
im Betriebsgebäude Zweckverband Kommunale Dienste
Bärenwalder Straße 29b
08328 Stützengrün
Stützengrün, den 07.09.2015
Wolfgang Leonhardt
Verbandsvorsitzender