Jahresabschluss 2010

Prüfbericht mit Jahresabschluss Wirtschaftsprüfer
2010_JA_ZKD_Bericht_Stand-20150702_endg_[...]
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Prüfbericht örtliche Prüfung
2010_JA_PruefBerichtOertlP_ZWW_20150807.[...]
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Ortsübliche Bekanntgabe

Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2010

des Zweckverbandes Kommunale Dienste

 

Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 27.08.2015 den Beschluss ZKD008/2015 „Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2010“ gefasst, der nach § 19 Absatz 2 des Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes (SächsEigBG) in der am 31.12.2010 geltenden Fassung hiermit bekannt gegeben wird.

 

I. Beschluss

Die Verbandsversammlung beschließt:

1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2010 wird wie folgt festgestellt:

    a. Bilanz zum 31.12.2010

        Bilanzsumme                                                                               1.361.240,89 Euro

davon auf der Aktivseite

     Anlagevermögen                                                                 644.051,16 Euro

     Umlaufvermögen                                                                 716.833,12 Euro

     Rechnungsabgrenzungsposten                                                 356,61 Euro

davon auf der Passivseite

    Eigenkapital                                                                         505.668,23 Euro

    Sonderposten                                                                          1.422,00 Euro

    Rückstellungen                                                                    138.854,20 Euro

    Verbindlichkeiten                                                                 715.296,46 Euro

    b. Gewinn- und Verlustrechnung

Ordentliche Erträge                                                               1.054.463,87 Euro

Ordentliche Aufwendungen                                                      964.807,24 Euro

Finanzaufwendungen                                                                   9.080,88 Euro

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit                          80.575,75 Euro

Außerordentliches Ergebnis                                                                0,00 Euro    

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag                                          80.575,75 Euro

    c. Liquiditätsrechnung

Mittelzu-/Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit          -24.340,02 Euro

Mittelzu-/Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit                       -158.441,78 Euro

Mittelzu-/Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit                   441.422,60 Euro

Finanzmittelbestand am Ende des Wirtschaftsjahres              258.640,80 Euro

 

2. Anhang und Lagebericht sowie die weiteren Anlagen zum Jahresabschluss werden zur Kenntnis genommen und anerkannt.

3. Der Bericht über die Jahresabschlussprüfung des Wirtschaftsprüfers Dipl.-Kfm. Reinhard Schantz vom 14.07.2015 wird zur Kenntnis genommen und anerkannt.

4. Der Bericht über die örtliche Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes des Zweckverbandes Wasserwerke Westerzgebirge vom 07.08.2015 wird zur Kenntnis genommen und anerkannt.

5. Der Jahresüberschuss von 80.575,75 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.

6. Der Verbandsvorsitzende wird für das Wirtschaftsjahr 2010 entlastet.

 

II. Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers

Nach § 19 Absatz 2 SächsEigBG in der am 31.12.2010 geltenden Fassung erfolgt an dieser Stelle die Wiedergabe des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers:

 

„Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

 

Ich habe den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Zweckverbandes Kommunale Dienste für das Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis 31.12.2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften lagen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Zweckverbandes. Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

 

Ich habe meine Jahresabschlussprüfung nach § 317 HBG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.

 

Bei der Feststellung der Prüfungshandlungen wurden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Zweckverbandes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung wurden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.

 

Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

 

Ich bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für meine Beurteilung bildet.

 

Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach meiner Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Zweckverbandes und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung dar.“

 

Zwickau, den 14. Juli 2015

 

Reinhard Schantz                                                                                                          

Wirtschaftsprüfer - Siegel -

 

 

III. Öffentliche Auslegung

Nach § 19 Absatz 2 SächsEigBG in der am 31.12.2010 geltenden Fassung sind Jahresabschluss und Lagebericht an sieben Arbeitstagen für jedermann zur kostenfreien Einsichtnahme auszulegen. Die öffentliche Auslegung erfolgt

 

im Zeitraum                            19.10.2015 bis 27.10.2015

 

jeweils                                     montags bis freitags

von 8.00 bis 15.00 Uhr

 

im Betriebsgebäude               Zweckverband Kommunale Dienste

                                               Bärenwalder Straße 29b

                                               08328 Stützengrün

 

 

Stützengrün, den 07.09.2015

 

 

 

 

Wolfgang Leonhardt

Verbandsvorsitzender