Jahresabschluss 2013
2013_JA_ZKD_PruefBerichtWP_Stopp_2016101[...]
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Ortsübliche Bekanntgabe
Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2013
des Zweckverbandes Kommunale Dienste
Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 08.12.2016 den Beschluss ZKD011/2016 „Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2013“ gefasst, der gemäß § 19 Absatz 2 des Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes (SächsEigBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Februar 2010 hiermit bekannt gegeben wird.
I. Beschluss
Die Verbandsversammlung beschließt:
1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2013 wird wie folgt festgestellt:
a. Bilanz zum 31.12.2013
Bilanzsumme 1.079.140,46 Euro
davon auf der Aktivseite
Anlagevermögen 744.046,23 Euro
Umlaufvermögen 329.857,31 Euro
Rechnungsabgrenzungsposten 5.236,92 Euro
davon auf der Passivseite
Eigenkapital 688.288,89 Euro
Sonderposten 1.107,00 Euro
Rückstellungen 126.592,49 Euro
Verbindlichkeiten 263.152,08 Euro
b. Gewinn- und Verlustrechnung
Ordentliche Erträge 1.076.274,28 Euro
Ordentliche Aufwendungen 986.250,43 Euro
Finanzerträge 2.098,99 Euro
Finanzaufwendungen 7.749,00 Euro
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 84.373,84 Euro
Außerordentliches Ergebnis 11.191,21 Euro
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 95.565,05 Euro
c. Liquiditätsrechnung
Mittelzu-/Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit 181.365,72 Euro
Mittelzu-/Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit -3.127,48 Euro
Mittelzu-/Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit -7.599,00 Euro
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes 170.639,24 Euro
Finanzmittelbestand am Anfang des Wirtschaftsjahres 38.081,94 Euro
Finanzmittelbestand am Ende des Wirtschaftsjahres 208.721,18 Euro
2. Anhang und Lagebericht sowie die weiteren Anlagen zum Jahresabschluss werden zur Kenntnis genommen und anerkannt.
3. Der Prüfungsbericht zu Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2013 des Wirtschaftsprüfers Dr. Karl-Christian Stopp vom 19.10.2016 wird zur Kenntnis genommen und anerkannt.
4. Der Prüfungsbericht über die örtliche Prüfung für das Wirtschaftsjahr 2013 des Rechnungsprüfungsamtes des Zweckverbandes Wasserwerke Westerzgebirge vom 23.11.2016 wird zur Kenntnis genommen und anerkannt.
5. Die Sonderzahlungen der Verbandsgemeinden in Höhe von insgesamt 30.000 Euro, die zur Tilgung des Investitionskredites verwendet werden, sind Liquiditätshilfen und werden als Eigenkapitalzuführungen behandelt.
6. Der Jahresüberschuss von 95.565,05 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.
7. Der Verbandsvorsitzende wird für das Wirtschaftsjahr 2013 entlastet.
II. Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers
Gemäß § 19 Absatz 2 SächsEigBG in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Februar 2010 wird an dieser Stelle der Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers wiedergegeben:
„Bestätigungsvermerk
Ich habe den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Zweckverbandes Kommunale Dienste für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2013 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Zweckverbandes. Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Ich habe meine Jahresabschlussprüfung nach § 32 SächsEigBVO i. V. m. § 317 HBG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Zweckverbandes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Ich bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für meine Beurteilung bildet.
Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Geyer, den 19. Oktober 2016
Dr. Stopp
Wirtschaftsprüfer - Siegel -
III. Öffentliche Auslegung
Gemäß § 19 Absatz 2 SächsEigBG in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Februar 2010 sind Jahresabschluss und Lagebericht an sieben Arbeitstagen für jedermann zur kostenfreien Einsichtnahme auszulegen. Die öffentliche Auslegung erfolgt
im Zeitraum 06.02.2017 bis 14.02.2017
jeweils montags bis freitags
von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie 12.30 bis 15.00 Uhr
im Betriebsgebäude Zweckverband Kommunale Dienste
Bärenwalder Straße 29b
08328 Stützengrün
Darüber hinaus sind Jahresabschluss und Lagebericht in diesem Zeitraum auch in den Sekretariaten der Gemeindeverwaltungen Stützengrün und Zschorlau zu den jeweiligen Dienstzeiten einsehbar.
Stützengrün, den 13.12.2016
Wolfgang Leonhardt
Verbandsvorsitzender