Jahresabschluss 2014
2014_JA_ZKD_PruefBerichtWP_Stopp_2017022[...]
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Ortsübliche Bekanntgabe zur
Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2014
des Zweckverbandes Kommunale Dienste
Die Verbandsversammlung hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 15. Juni 2017 den Beschluss ZKD005/2017 „Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2014“ gefasst, der gemäß § 34 Absatz 2 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) vom 16. Dezember 2013 hiermit ortsüblich bekannt gegeben wird.
I. Beschluss
Die Verbandsversammlung beschließt:
1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2014 wird wie folgt festgestellt:
a. Bilanz zum 31.12.2014
Bilanzsumme 1.104.547,74 Euro
davon auf der Aktivseite
Anlagevermögen 726.295,63 Euro
Umlaufvermögen 377.703,03 Euro
Rechnungsabgrenzungsposten 549,08 Euro
davon auf der Passivseite
Eigenkapital 781.683,17 Euro
Sonderposten 1.002,00 Euro
Rückstellungen 95.721,43 Euro
Verbindlichkeiten 226.141,14 Euro
b. Gewinn- und Verlustrechnung
Ordentliche Erträge 985.915,26 Euro
Ordentliche Aufwendungen 918.050,91 Euro
Finanzerträge 2.297,29 Euro
Finanzaufwendungen 6.766,36 Euro
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 63.395,28 Euro
Außerordentliches Ergebnis -1,00 Euro
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 63.394,28 Euro
c. Liquiditätsrechnung
Mittelzu-/Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit -48.373,76 Euro
Mittelzu-/Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit -15.755,98 Euro
Mittelzu-/Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit -6.766,36 Euro
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes -70.896,10 Euro
Finanzmittelbestand am Anfang des Wirtschaftsjahres 208.721,16 Euro
Finanzmittelbestand am Ende des Wirtschaftsjahres 137.825,06 Euro
2. Anhang und Lagebericht sowie die weiteren Anlagen zum Jahresabschluss werden zur Kenntnis genommen und anerkannt.
3. Der Prüfungsbericht zu Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2014 des Wirtschaftsprüfers Dr. Karl-Christian Stopp vom 28. Februar 2017 wird zur Kenntnis genommen und anerkannt.
4. Der Prüfungsbericht über die örtliche Prüfung für das Wirtschaftsjahr 2014 des Rechnungsprüfungsamtes des Zweckverbandes Wasserwerke Westerzgebirge vom 26. April 2017 wird zur Kenntnis genommen und anerkannt.
5. Die Sonderzahlungen der Verbandsgemeinden in Höhe von insgesamt 30.000 Euro, die zur Tilgung des Investitionskredites verwendet werden, sind Liquiditätshilfen und werden als Eigenkapitalzuführungen behandelt.
6. Der Jahresüberschuss von 63.394,28 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.
7. Der Verbandsvorsitzende wird für das Wirtschaftsjahr 2014 entlastet.
II. Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers
Gemäß § 34 Absatz 2 SächsEigBVO vom 16. Dezember 2013 wird an dieser Stelle der Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers wiedergegeben:
„Bestätigungsvermerk
Ich habe den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Zweckverbandes Kommunale Dienste für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Zweckverbandes. Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Ich habe meine Jahresabschlussprüfung nach § 32 SächsEigBVO i. V. m. § 317 HBG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Zweckverbandes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Ich bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für meine Beurteilung bildet.
Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Geyer, den 28. Februar 2017
Dr. Stopp
Wirtschaftsprüfer - Siegel -
III. Öffentliche Auslegung
Gemäß § 34 Absatz 2 SächsEigBVO vom 16. Dezember 2013 sind Jahresabschluss und Lagebericht an sieben Arbeitstagen für jedermann zur kostenfreien Einsichtnahme auszulegen. Die öffentliche Auslegung erfolgt
im Zeitraum 14.08.2017 bis 22.08.2017
jeweils montags bis freitags
von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie 12.30 bis 15.00 Uhr
im Betriebsgebäude Zweckverband Kommunale Dienste
Bärenwalder Straße 29b
08328 Stützengrün
Darüber hinaus sind Jahresabschluss und Lagebericht in diesem Zeitraum auch in den Sekretariaten der Gemeindeverwaltungen Stützengrün und Zschorlau zu den jeweiligen Dienstzeiten einsehbar.
Stützengrün, den 20. Juni 2017
Wolfgang Leonhardt
Verbandsvorsitzender